I. Die Erblasserin ist im Alter von 46 Jahren verstorben. Aus ihrer geschiedenen Ehe stammen zwei Kinder, die Tochter A (Beteiligte zu 1) und der Sohn B (Beteiligter zu 5). Die Beteiligten zu 2 bis 4 sind die ehelichen Kinder der Tochter. Der Nachlaß besteht im wesentlichen aus einem Hausgrundstück im Wert von ca. 1 Million DM sowie verschiedenen Guthaben und Wertpapieren im Wert von ca. 250000 DM.
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