Der 1935 geborene Kläger verlangt von der Beklagten, seiner Tochter, Herausgabe und Rückauflassung eines Hausgrundstücks auf der Insel ....
Mit notariellem Vertrag vom 26. Juni 1996 übertrug der Kläger dieses Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich auf die Beklagte, die dem Kläger ein Wohnrecht an einer im Kellergeschoß des Hauses gelegenen Wohnung einräumte.
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