Werbung eines Steuerberaters für Tätigkeit als Testamentsvollstrecker
OLG Hamm, Urteil vom 23.05.2002 - Aktenzeichen 4 U 19/02
DRsp Nr. 2006/10361
Werbung eines Steuerberaters für Tätigkeit als Testamentsvollstrecker
Die Werbung eines Steuerberaters für eine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ist wettbewerbswidrig, wenn er nicht über eine Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheit verfügt.