FG München - Urteil vom 24.01.2007
4 K 2801/04
Normen:
ErbStG § 12 Abs. 1 ; BewG (1974) § 12 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1025
EFG 2007, 1094

Wertlosigkeit bzw. Abzinsung einer Darlehensforderung

FG München, Urteil vom 24.01.2007 - Aktenzeichen 4 K 2801/04

DRsp Nr. 2007/6274

Wertlosigkeit bzw. Abzinsung einer Darlehensforderung

Eine geschenkte unverzinsliche Darlehensforderung gegenüber der Betriebs-GmbH ist nicht wertlos, wenn weder der beschenkte Besitzunternehmer in seiner Einzelfirmabilanz noch in der Bilanz der Betriebs-GmbH, deren alleiniger Gesellschafter er ist, eine Wertberichtigung wegen Uneinbringlichkeit vorgenommen hat. War die Forderung von Anfang an mit einer Laufzeit unter 1 Jahr vereinbart, so wird diese nicht durch Zeitablauf zu einer langfristigen abzuzinsenden Forderung nach § 12 Abs. 3 BewG.

Normenkette:

ErbStG § 12 Abs. 1 ; BewG (1974) § 12 Abs. 2, 3 ;

Tatbestand:

Strittig ist die Bewertung einer geschenkten Darlehensforderung zum Schenkungszeitpunkt.

I.

Mit Abtretungs- und Schenkungsvereinbarung vom 31.12.1999 (Bl. 3/FA) schenkte Frau ... H. eine Darlehensforderung i.H.v. 600.000 DM gegenüber der Firma H. GmbH ihrem Sohn, dem Kläger. Das Darlehen ist im Jahresabschluss der GmbH mit dem Nennwert von 600.000 DM als sonstige Verbindlichkeiten passiviert (s.V.), mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. Der Sohn ist seit 1997 Alleingesellschafter (Bl. 32/FA) der Betriebs GmbH (Betriebsaufspaltung) und Inhaber des Besitzunternehmens.

Die Schenkungsteuererklärung ging am 06.09.2002 beim Finanzamt Eggenfelden (FA) ein.