BGH - Urteil vom 15.03.2007
5 StR 536/06
Normen:
GewSchG § 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 812
NJW 2007, 1605
NStZ 2007, 484
StV 2008, 140
Vorinstanzen:
LG Göttingen, vom 04.09.2006

Wirksame Zustellung als Strafbarkeitsvoraussetzung

BGH, Urteil vom 15.03.2007 - Aktenzeichen 5 StR 536/06

DRsp Nr. 2007/6337

Wirksame Zustellung als Strafbarkeitsvoraussetzung

»Die wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung ist Voraussetzung für die Strafbarkeit nach § 4 GewSchG

Normenkette:

GewSchG § 4 ;

Gründe:

Das Schwurgericht hat den Angeklagten wegen Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer rechtskräftigen Geldstrafe zu einer - zur Bewährung ausgesetzten - Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt und ihn im Übrigen freigesprochen. Die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt nicht vertreten wird, hat keinen Erfolg.