Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 06.11.2013 wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Aachen vom 03.05.2013 -
Die Sache wird zur Entscheidung über den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1) vom 27.12.2010 an das Amtsgericht Aachen - Nachlassrichter - zurückverwiesen.
Etwaige Kosten für das Verfahren vor dem Oberlandesgericht werden nicht erhoben.
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