Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3. vom 05.12.2017 wird der am 04.07.2017 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 03.07.2017 -
Das Amtsgericht wird angewiesen, dem Beteiligten zu 3., Herrn X, ein Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erheben. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.
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