Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 30.000,-- EUR.
I.
Im betroffenen Grundbuch sind am 04.10.2010 X und Y, geb. ..., aufgrund einer Auflassung vom 04.06.2010 in Abt. I lfd. Nrn. a und b des Grundbuchs zu je ½ als Eigentümer eingetragen worden.
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