OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 07.07.2015
20 W 16/15
Normen:
BGB § 2077; BGB § 2279;
Vorinstanzen:
AG Wiesbaden, vom 28.11.2014

Wirksamkeit eines vor der Eheschließung geschlossenen Erbvertrages nach der Scheidung der später verheirateten Vertragspartner

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.07.2015 - Aktenzeichen 20 W 16/15

DRsp Nr. 2016/5916

Wirksamkeit eines vor der Eheschließung geschlossenen Erbvertrages nach der Scheidung der später verheirateten Vertragspartner

Die §§ 2279, 2077 BGB sind auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht entsprechend bzw. analog anwendbar.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Erstattung notwendiger Aufwendungen findet im Beschwerdeverfahren nicht statt.

Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 326.500,63 EUR.

Normenkette:

BGB § 2077; BGB § 2279;

Gründe

I.