I.
Die Klägerinnen und Revisionsklägerinnen (Klägerinnen) sind Schwestern. Sie schlossen sich durch Vertrag vom 29. Dezember 1992 mit ihren Eltern zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, deren Zweck im Halten und Verwalten von Vermögen bestand. Am Vermögen der GbR waren die Klägerinnen zunächst zu je 33 v.H. und beide Elternteile zu je 0,5 v.H. beteiligt. Die Eltern sind 1995 ausgeschieden. Dadurch erhöhte sich die Beteiligung der Klägerinnen auf je 1/3.
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