Auf die Revision der Klägerinnen wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 20. Oktober 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg - 9. Zivilkammer - vom 9. April 2014 im Umfang des von den Klägerinnen geltend gemachten Anspruchs auf Zahlung von jährlichen Zinsen von 4% aus 57.348,04 € vom 22. März 2003 bis zum 30. April 2014 zurückgewiesen hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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