Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 22.10.2015 gegen den am 02.10.2015 erlassenen Beschluss das Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Kempen vom 1.10.2015 - 23 Lw 18/15 - wird als unzulässig verworfen.
2.Die Kosten der Beschwerde und die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers trägt die Beschwerdeführerin.
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