I. Der Antragsteller macht als Erbe seiner Mutter wegen des von dieser eingebrachten Bodens und wegen eines Inventarbeitrags Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz in einer Höhe von 158.969,45 EURO geltend. Das Landwirtschaftsgericht hat in einem Zwischenbeschluß u.a. festgestellt, daß die Antragsgegnerin für die auf §
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