OLG Hamburg - Beschluss vom 06.10.2015
2 W 69/15
Normen:
BGB § 2087;
Fundstellen:
FGPrax 2016, 133
FamRZ 2016, 1808
ZEV 2016, 384
Vorinstanzen:
AG Hamburg-Blankenese, vom 23.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 571 VI 166/15

Zulässigkeit einer gegenständlich beschränkten Vor- und NacherbschaftAuslegung eines Testaments

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.10.2015 - Aktenzeichen 2 W 69/15

DRsp Nr. 2016/6162

Zulässigkeit einer gegenständlich beschränkten Vor- und Nacherbschaft Auslegung eines Testaments

1. Durch Zuwendungen über Einzelgegenstände im Gesamtwert von ca. 3/4 des Nachlasses verfügt der Erblasser nicht über sein praktisch gesamtes Vermögen, so dass die Zweifelsregelung des § 2087 Abs. 2 BGB, wonach mit der Zuwendung von Einzelgegenständen im Zweifel keine Erbeinsetzung verbunden ist, nicht ausgeräumt ist.