Das Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin vom 12. Oktober 2012 wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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