I. Der Kläger hat im vorliegenden Verfahren den Beklagten als Nachlaßpfleger für die unbekannten Erben des am 25. Oktober 2001 verstorbenen Dr. H. T. auf Zahlung von Renovierungskosten und restlicher Miete in Höhe von 6.043,67 EURO in Anspruch genommen. Nachdem der Beklagte den Anspruch in Höhe von 2.705,15 EURO anerkannt und der Kläger die Hauptsache insoweit für erledigt erklärt hatte, schlossen die Parteien vor dem Amtsgericht im Termin vom 19. Dezember 2002 einen Vergleich, nach welchem der Beklagte an den Kläger einen weiteren Betrag von 594,85 EURO zahlen sollte und die Entscheidung über die Kosten dem Gericht übertragen wurde. Durch Beschluß gemäß § 91a ZPO vom 27. Januar 2003 hat das Amtsgericht die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger zu 9/10 und dem Beklagten zu 1/10 auferlegt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|