Zulassung der Revision; Nachträgliche Änderung der tatsachlichen Verhältnisse
BGH, Beschluß vom 12.03.2003 - Aktenzeichen IV ZR 278/02
DRsp Nr. 2003/5832
Zulassung der Revision; Nachträgliche Änderung der tatsachlichen Verhältnisse
»Ein Zulassungsgrund im Sinne von § 543 Abs. 2ZPO kann infolge einer Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse, die in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen ist, nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde entfallen.«