I.
Die Antragstellerinnen begehren die Anordnung der Nachlassverwaltung hinsichtlich des Nachlasses nach dem am 07.04.1994 verstorbenen X. Alleinerbin nach X war aufgrund eines gemeinschaftlichen Testaments dessen Ehefrau Y, die am 25.03.2003 verstorben ist. Die Antragstellerinnen sind die gesetzlichen Erben nach Y.
X und Y waren Miteigentümer eines Wohnhauses zu je 1/2, das nach Angaben der Antragstellerinnen 1994 mit hohen Verbindlichkeiten belastet war. Y hatte die Erbschaft nach ihrem Ehemann angenommen und das Wohnhaus ihrem Sohn Z übertragen, der auch die Verbindlichkeiten übernahm. Z hat die Erbschaft nach seiner Mutter ausgeschlagen. Nach dem Tod der Y macht die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben gegen die Antragstellerinnen Forderungen von 90.000,00 DM und 35.520,14 DM aus einer mit X im Zusammenhang mit der Reprivatisierung eines Unternehmens geschlossenen Vereinbarung vom 02.09.1992 geltend.
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