OLG Naumburg - Beschluss vom 04.10.2006
10 Wx 4/06
Normen:
BGB § 2247 ; BGB § 2267 ; BGB § 2270 Abs. 1 ; BGB § 2353 ; BGB § 2356 ; ZGB-DDR § 385 ; ZGB-DDR § 388 ; ZGB-DDR § 391 Abs. 2 ; EGBGB Art. 235 § 2 ; FGG § 20 Abs. 1 ; FGG § 29 Abs. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1132
NotBZ 2007, 377
OLGReport-Naumburg 2007, 402
ZEV 2007, 432
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 06.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 879/05
AG Quedlinburg - 1 VI 104/05,

Zur Formwirksamkeit eines nach ZGB DDR errichteten gemeinschaftlichen Ehegattentestaments - Antragsberechtigung für Erteilung eines Erbscheins; Berechtigung zur weiteren Beschwerde

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.10.2006 - Aktenzeichen 10 Wx 4/06

DRsp Nr. 2007/2816

Zur Formwirksamkeit eines nach ZGB DDR errichteten gemeinschaftlichen Ehegattentestaments - Antragsberechtigung für Erteilung eines Erbscheins; Berechtigung zur weiteren Beschwerde

»Zu den Formerfordernissen eines nach den Vorschriften des ZGB errichteten Ehegattentestaments. Wegen des Fehlens einer § 2270 BGB entsprechenden Vorschrift ist für ein gemeinschaftliches Testament, für das das ZGB gilt, die Gültigkeit der Verfügungen der Ehegatten jeweils für sich betrachtet zu prüfen.«

Normenkette:

BGB § 2247 ; BGB § 2267 ; BGB § 2270 Abs. 1 ; BGB § 2353 ; BGB § 2356 ; ZGB-DDR § 385 ; ZGB-DDR § 388 ; ZGB-DDR § 391 Abs. 2 ; EGBGB Art. 235 § 2 ; FGG § 20 Abs. 1 ; FGG § 29 Abs. 4 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Die Beteiligte ist die Tochter des am 23. Februar 2005 verstorbenen Erblassers K. M. aus dessen erster Ehe mit der am 26. Oktober 1984 vorverstorbenen Frau B. M. .

Mit seiner ersten Ehefrau B. M. hatte der Erblasser am 22. Oktober 1977 ein gemeinschaftliches Ehegattentestament errichtet, mit dem sich die Ehegatten wechselseitig zu Alleinerben des Erstversterbenden einsetzten.

In zweiter Ehe war der Erblasser mit der am 27. Februar 2005 nachverstorbenen Frau I. M. , geborene L. , verheiratet. Am 17. August 1986 errichtete der Erblasser mit seiner zweiten Ehefrau I. M. ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament mit folgendem Inhalt:

"Testament