BFH - Beschluss vom 09.02.2017
II B 38/15
Normen:
GREStG § 3 Nr. 2 S. 2; GREStG § 8; GREStG § 9; ErbStG § 13c; ErbStG § 16;
Fundstellen:
BFH/NV 2017, 617
DStZ 2017, 352
ZEV 2017, 291
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 05.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 410/13

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die grunderwerbsteuerliche Behandlung der Schenkung eines Grundstücks unter der Auflage der Einräumung eines Nießbrauchs

BFH, Beschluss vom 09.02.2017 - Aktenzeichen II B 38/15

DRsp Nr. 2017/3736

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die grunderwerbsteuerliche Behandlung der Schenkung eines Grundstücks unter der Auflage der Einräumung eines Nießbrauchs

1. Wird bei einer Grundstücksschenkung ein Nießbrauch zugunsten des Schenkers (Auflage) eingeräumt und ist der Nießbrauch bei der Schenkungsteuer abziehbar, unterliegt die Grundstücksschenkung hinsichtlich des Werts des Nießbrauchs der Grunderwerbsteuer. 2. Der Wert des Nießbrauchs ist nach den für die Grunderwerbsteuer geltenden Vorschriften zu ermitteln. § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG gebietet es nicht, den Nießbrauch bei der Schenkungsteuer und bei der Grunderwerbsteuer nach übereinstimmenden Maßstäben zu bewerten. Insoweit liegt keine Abweichung von der Entscheidung des BVerfG vom 15. Mai 1984 1 BvR 464/81 (BVerfGE 67, 70, BStBl II 1984, 608) vor.