OLG Köln - Beschluss vom 10.01.2007
16 Wx 237/06
Normen:
BGB § 1365 ;
Fundstellen:
FGPrax 2007, 222
FamRZ 2007, 1343
NJW-RR 2008, 8
OLGReport-Köln 2007, 477
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 16.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 199/06
AG Bergisch Gladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 5 X 9/05

Zustimmungsersetzung durch Vormundschaftsgericht bei Grundstücksveräußerung

OLG Köln, Beschluss vom 10.01.2007 - Aktenzeichen 16 Wx 237/06

DRsp Nr. 2007/8433

Zustimmungsersetzung durch Vormundschaftsgericht bei Grundstücksveräußerung

»1. Bei der Prüfung der Zustimmungsersetzung durch das Vormundschaftsgericht hat eine umfassende Interessenabwägung zu erfolgen, ob die Veräußerung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.2- Die Höhe eines zu erwartenden Veräußerungserlöses ist hierbei nicht der allein entscheidende Gesichtspunkt, vielmehr ist die gesamte familiäre Situation unter vernünftigen wirtschaftlichen Erwägungen einschließlich der aus dem Grundbesitz resultierenden laufenden Belastungen die in Betracht zu ziehen.«

Normenkette:

BGB § 1365 ;

Gründe: