LG Köln, vom 16.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 199/06
AG Bergisch Gladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 5 X 9/05
Zustimmungsersetzung durch Vormundschaftsgericht bei Grundstücksveräußerung
OLG Köln, Beschluss vom 10.01.2007 - Aktenzeichen 16 Wx 237/06
DRsp Nr. 2007/8433
Zustimmungsersetzung durch Vormundschaftsgericht bei Grundstücksveräußerung
»1. Bei der Prüfung der Zustimmungsersetzung durch das Vormundschaftsgericht hat eine umfassende Interessenabwägung zu erfolgen, ob die Veräußerung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.2- Die Höhe eines zu erwartenden Veräußerungserlöses ist hierbei nicht der allein entscheidende Gesichtspunkt, vielmehr ist die gesamte familiäre Situation unter vernünftigen wirtschaftlichen Erwägungen einschließlich der aus dem Grundbesitz resultierenden laufenden Belastungen die in Betracht zu ziehen.«