Autoren: Maurer/Rinklin |
Im Jahr 2018 schlossen die Staatsanwaltschaften in Deutschland 4,9 Mio. Ermittlungsverfahren in Strafsachen ab. Rund 1/3 (32,3 %) der Verfahren betrafen Eigentums- und Vermögensdelikte, darauf folgten Straßenverkehrsdelikte mit 18,0 %, Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,4 % sowie Verstöße gegen das
Die häufigste Erledigungsart über alle Einzelfallentscheidungen hinweg war im Jahr 2018 aber nicht die Anklage, sondern wie in den Vorjahren die Verfahrenseinstellung. So machten Einstellungen mangels Tatverdacht (28,4 %), Einstellungen ohne Auflage (24,7 %), Einstellungen mit Auflage (3,4 %) und Einstellungen wegen Schuldunfähigkeit (0,2 %) zusammen 56,8 % aller staatsanwaltschaftlichen Verfahrenserledigungen aus. "Nur" 20,0 % der Verfahren endeten mit einer Anklage bzw. einem Strafbefehlsantrag und 23,3 % auf andere Art (z.B. mit der Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft oder durch die Verbindung mit anderen Verfahren).1)
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