1.1 Statistik und Gestaltungsmöglichkeiten im Allgemeinen

Autoren: Maurer/Rinklin

1.1

Im Jahr 2018 schlossen die Staatsanwaltschaften in Deutschland 4,9 Mio. Ermittlungsverfahren in Strafsachen ab. Rund 1/3 (32,3 %) der Verfahren betrafen Eigentums- und Vermögensdelikte, darauf folgten Straßenverkehrsdelikte mit 18,0 %, Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,4 % sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 8,3 %.

1.2

Die häufigste Erledigungsart über alle Einzelfallentscheidungen hinweg war im Jahr 2018 aber nicht die Anklage, sondern wie in den Vorjahren die Verfahrenseinstellung. So machten Einstellungen mangels Tatverdacht (28,4 %), Einstellungen ohne Auflage (24,7 %), Einstellungen mit Auflage (3,4 %) und Einstellungen wegen Schuldunfähigkeit (0,2 %) zusammen 56,8 % aller staatsanwaltschaftlichen Verfahrenserledigungen aus. "Nur" 20,0 % der Verfahren endeten mit einer Anklage bzw. einem Strafbefehlsantrag und 23,3 % auf andere Art (z.B. mit der Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft oder durch die Verbindung mit anderen Verfahren).1)

1.3