Autorin: Forkert-Hosser |
Nachdem vorstehend ein erster Überblick über die Anwesenheitsrechte und Anwesenheitsmöglichkeiten der Verteidigung im vorbereitenden Verfahren gegeben werden konnte, werden im Anschluss die einzelnen Ermittlungsmaßnahmen unter dem Blickwinkel der Anwesenheitsrechte des Verteidigers näher beleuchtet.
Die Vernehmung des Beschuldigten stellt in nahezu jedem Strafverfahren, in dem sich der Beschuldigte dazu entschließt, bereits im Stadium des vorbereitenden Ermittlungsverfahrens Angaben zur Sache zu machen, einen - wenn nicht häufig den - verfahrensbestimmenden Aspekt dar, dessen Auswirkungen sich im weiteren Verfahrensverlauf unumkehrbar niederschlagen werden.
Eine einmal gemachte Einlassung, die als Geständnis verstanden werden kann, wird sich später nur schwer ungeschehen machen lassen. Frühe belastende Aussagen des Beschuldigten, auch wenn sie nicht als solche gedacht oder verstanden werden sollten, werden das Ergebnis des Strafverfahrens vorzeichnen und dessen Ausgang maßgeblich mitbestimmen.
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