Autoren: Maurer/Rinklin |
Es existieren keine ausdrücklichen Regelungen zur Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Maßgaben der Verteidiger eigene Ermittlungen anstellen und gar Vorgespräche mit Zeugen zulässig sind. So kann es sich empfehlen, selbst den Ort des Unfallgeschehens aufzusuchen, möglicherweise auch unter Beiziehung eines privaten Sachverständigen und ggf. eine eigene fotografische Dokumentation der (wechselnden) Sichtverhältnisse, Ampelschaltungen u.v.m. herzustellen.
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