17.1.8 Alternativgutachten (der Verteidigung)

Autor: Artkämper

17.1.8.1 Fehlerhaftigkeit des Gutachtens als Ausgangslage

17.58

Hat der Verteidiger Zweifel an der Eignung des Sachverständigen und/oder an der Richtigkeit des Gutachtens, bestehen verschiedene Reaktionsmöglichkeiten - sollte das Gericht respektive die Staatsanwaltschaft sich nicht im Rahmen der Aufklärungspflicht zur Einholung eines weiteren Gutachtens (Obergutachtens) nach §§ 73 Abs. 1, 83 Abs. 1 StPO (ggf. i.V.m. §  161a Abs. 1 Satz 2 StPO) entschließen.

17.1.8.2 Beweisantrag

17.59