Autor: Artkämper |
Zur Bedeutung kriminaltechnischer Verfahren und der Zuverlässigkeit und Vergänglichkeit anerkannter Sachverständigenaussagen im Strafprozess folgende Beispielsfälle:143)
Das Landgericht Münster sah es aufgrund eines spektralanalytischen approximativ-quantitativen Messverfahrens als erwiesen an, dass eine Ehefrau ihrem Mann über Monate Thalliumsulfat (Bestandteil von Rattengift) verabreicht hatte. Das verwendete Verfahren war jedoch nicht geeignet, die Mengen von Thalliumsulfat im Körper zu bestimmen, da das Verfahren die vorhandene Thalliumsulfatmenge nicht exakt wiedergab, sondern einen viel zu hohen Wert ermittelte. Nach der Falsifikation des spektralanalytischen approximativ-quantitativen Messverfahrens wurde die Angeklagte im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.
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