18.1.2 Die Rolle des Verletzten im Strafverfahren

Autor: Dehne-Niemann

18.5

Verletzter einer Straftat ist - so lautet eine gängige Formel - jeder, der durch die behauptete Tat in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt ist.6)

Der Verletzte ist ein Verfahrenssubjekt mit eigenen Rechten; er ist daher selbstständiger Prozessbeteiligter. Vielfach ist der Verletzte im Strafverfahren zugleich Zeuge. Die solchenfalls entstehende Doppelrolle kann zu einem Konflikt von Zeugenschutz und Konfrontationsrecht des Beschuldigten (Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) EMRK) führen.