Autor: Dehne-Niemann |
Verletzter einer Straftat ist - so lautet eine gängige Formel - jeder, der durch die behauptete Tat in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt ist.6) Der Verletzte ist ein Verfahrenssubjekt mit eigenen Rechten; er ist daher selbstständiger Prozessbeteiligter. Vielfach ist der Verletzte im Strafverfahren zugleich Zeuge. Die solchenfalls entstehende Doppelrolle kann zu einem Konflikt von Zeugenschutz und Konfrontationsrecht des Beschuldigten (Art.
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