Autor: Dehne-Niemann |
Aus § 406f Abs. 1 StPO folgt das Recht jedes - also auch und insbesondere eines nicht nebenklageberechtigten - Verletzten, sich des Beistands eines Rechtsanwalts zu bedienen und sich von ihm vertreten zu lassen. Im Ermittlungsverfahren ist die Regelung vor allem bei polizeilichen Vernehmungen von Bedeutung.
Testen Sie "Der Strafprozess − Strategie und Taktik im Ermittlungsverfahren" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|