18.2.1 Strafanzeige des Geschädigten

Autor: Dehne-Niemann

Kurzüberblick

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Eine strafrechtliche Verurteilung kann sich zugunsten des Geschädigten auf die Darlegungslast und die Beweissituation eines den identischen Sachverhalt betreffenden Zivilrechtsstreits auswirken.

Eine Strafanzeige sollte der anwaltliche Vertreter des Geschädigten regelmäßig sowohl bei der Polizei als auch bei der Staatsanwaltschaft anbringen.

Sachverhalt

In der Kanzlei von Rechtsanwalt R erscheint Herr M und bittet R um rechtlichen Beistand in einer Auseinandersetzung mit N, der ein Nachbar des M ist. N habe sich vor einer knappen Woche zum wiederholten Mal in stark alkoholisiertem Zustand trotz vorangegangenen Verbots des M auf dessen Grundstück begeben, eine Gartentür eingetreten, den M beleidigt und ihm auch einen schmerzhaften Faustschlag gegen die Schulter versetzt. Den Vorfall habe die Ehefrau E des M sowie der zufällig im Moment des Geschehens des Weges kommende Briefträger B mitbekommen. Hintergrund der Übergriffe des N, der rechtsradikale Ansichten hege, seien politische Differenzen zwischen den Nachbarn. Was wird Rechtsanwalt R tun?

Lösung

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