Autor: Dehne-Niemann |
Kurzüberblick
Ein Adhäsionsantrag kann bereits im Ermittlungsverfahren angebracht werden, entfaltet seine Wirkung jedoch erst, wenn die Sache nach Anklageerhebung mitsamt dem Antrag bei Gericht eingeht. |
Da der Verletzte unabhängig von seiner Stellung im Verfahren antragsberechtigt ist, kann der Adhäsionsantragsteller auch zugleich Mitbeschuldigter bzw. Mitangeklagter sein.10) |
Im Adhäsionsverfahren kann die Zahlung eines unbezifferten Schmerzensgeldes beantragt werden.11) |
Sachverhalt
Testen Sie "Der Strafprozess − Strategie und Taktik im Ermittlungsverfahren" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|