Autor: Schäck |
Für den Zeitraum 01.07.2020-31.12.2020 gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 16 %. Die Frage, wann Strafverteidiger auf Ihre Rechnung 16 % und wann 19 % Umsatzsteuer berechnen müssen, ist nicht ganz einfach zu beantworten. Irrelevant ist dabei, wann ein Strafverteidiger mandatiert bzw. beigeordnet wurde, wann er die Rechnung erstellt hat und wann sie beglichen wird. Es kommt nur darauf an, wann der Strafverteidiger die Leistung erbracht hat. Das ist der Zeitpunkt, in dem die Tätigkeit abgeschlossen ist. Entscheidende Norm ist hier §
Werden statt einer Gesamtleistung Teilleistungen (§
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