2.2.5 Akteneinsicht im Haftbeschwerdeverfahren

Autor: Dehne-Niemann

Kurzüberblick

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Ist der Beschuldigte inhaftiert, so kann der Verteidiger durch Einlegung einer Haftbeschwerde oder eines Haftprüfungsantrags die Gewährung von Akteneinsicht erzwingen.

Dies gilt nach h.L. und nach der Rechtsprechung des BVerfG auch, wenn ein gegen den Beschuldigten bestehender Haftbefehl nicht vollstreckt wird, etwa weil der Beschuldigte unbekannten Aufenthalts oder flüchtig ist.

Sachverhalt

Gegen B wird wegen des Mordverdachts ermittelt. B ist ins Ausland geflohen und dort untergetaucht. Von dort aus kontaktiert er Rechtsanwalt R und bittet diesen, seine Verteidigung zu übernehmen. R wendet sich an die Staatsanwaltschaft M und beantragt Akteneinsicht. Anstatt einer Reaktion auf den Akteneinsichtsantrag ergeht gegen B Haftbefehl, der aber nicht vollstreckt werden kann. Ein erneuter Akteneinsichtsantrag des R wird wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks abschlägig beschieden. Was wird Rechtsanwalt R tun, um Kenntnis vom Inhalt der Ermittlungsakten zu erhalten?

Lösung

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