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Kategorisierung
Die §§ 81 bis 81h StPO regeln:
Beweiserhebungsmaßnahmen, bei denen der Betroffene körperlich anwesend sein muss (§§ 81 -81c StPO),
Details zur Ausführung (§ 81d StPO),
Untersuchungsverfahren im besonders sensiblen Bereich der Molekulargenetischen Untersuchung = DNA-Untersuchung (§§ 81e und 81f StPO),
die präventive Erhebung von DNA-Material (§ 81g StPO) und
den Sonderfall der DNA-Reihenuntersuchung (§ 81h StPO).