Autor: Godendorff |
Bei allen Maßnahmen nach §§ 81 -81h StPO bietet sich für den Verteidiger das Abarbeiten der nachfolgenden Checkliste an.
In welcher Rolle ist der Mandant der Maßnahme ausgesetzt (Beschuldigter/Zeuge/(noch) nicht förmlich Beschuldigter)? Ist diese Rolle aktenkundig gemacht? | ||||||||
Wenn eine Beschuldigtenrolle (neu) begründet wird: Ist ein Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren zulässig und begründet? (Vgl. dazu Rdnr. 8.38 ff.) | ||||||||
Ist der Mandant aufgeklärt/gewarnt, dass nach der Beweiserhebung ein "Zurück" praktisch unmöglich wird und dass der Widerruf einer freiwilligen Einwilligung keine Wirkung zeigt, wenn der Beweis erhoben ist? | ||||||||
Bei zwangsweiser Durchsetzung: Liegt eine Anordnung vor, in der
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Handelt es sich um eine aus Sicht der Verteidigung rechtswidrige Anordnung (Beschwerde)? | ||||||||
Ist Akteneinsicht beantragt? |
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