5.1.5 Checkliste für den Verteidiger bei Maßnahmen nach §§ 81-81h StPO

Autor: Godendorff

5.45

Bei allen Maßnahmen nach §§ 81 -81h StPO bietet sich für den Verteidiger das Abarbeiten der nachfolgenden Checkliste an.

In welcher Rolle ist der Mandant der Maßnahme ausgesetzt (Beschuldigter/Zeuge/(noch) nicht förmlich Beschuldigter)? Ist diese Rolle aktenkundig gemacht?

Wenn eine Beschuldigtenrolle (neu) begründet wird: Ist ein Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren zulässig und begründet? (Vgl. dazu Rdnr. 8.38 ff.)

Ist der Mandant aufgeklärt/gewarnt, dass nach der Beweiserhebung ein "Zurück" praktisch unmöglich wird und dass der Widerruf einer freiwilligen Einwilligung keine Wirkung zeigt, wenn der Beweis erhoben ist?

Bei zwangsweiser Durchsetzung: Liegt eine Anordnung vor, in der

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die Rolle des Mandanten,

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der Vorwurf,

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die Rechtsgrundlage der Anordnung und

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eine Begründung mitgeteilt werden?

Handelt es sich um eine aus Sicht der Verteidigung rechtswidrige Anordnung (Beschwerde)?

Ist Akteneinsicht beantragt?