Autor: Godendorff |
Kurzüberblick
Die Beratungssituation ist oft sehr unübersichtlich, der Mandant sucht Rat in einem frühen, von der Polizei dominierten Verfahrensstadium. |
Der Verteidiger muss den Sachverhalt soweit möglich aufklären und den Mandanten davon abhalten, auf eigene Faust zu versuchen, die Vorwürfe auszuräumen, bevor Akteneinsicht genommen werden konnte. |
Dazu sind der Status des Mandanten (Beschuldigter/Zeuge/sonstige Person) sowie die formellen und materiellen Voraussetzungen einer vorhandenen Anordnung zu klären. |
Sachverhalt
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