Autor: Godendorff |
Kurzüberblick
In der vorliegenden Mandatssituation soll eine vorhandene DNA-Probe verwertet werden, deren einstmalige Entnahme zweifelhaft erscheint. |
Der Verteidiger wird dafür zunächst alles aufzuklären haben, was sich bezüglich der damaligen DNA-Entnahme aus der Erinnerung des Mandanten und anhand der Akte noch rekonstruieren lässt. |
Auf Basis dessen sollte versucht werden, die damalige Untersuchung aus der Hauptverhandlung herauszuhalten. |
Sachverhalt
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