Autor: Schütrumpf |
Kurzüberblick
Abgrenzung Strafverteidigung und Strafvereitelung |
Zeitliche Verzögerung des Verfahrens |
Strafbarkeit des Verteidigten wird fingiert |
Notwendiger Verdachtsgrad |
Inhalt des Ausschlussantrags |
Sachverhalt
Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten N Steuerhinterziehung in 27 Fällen mit einem Steuerschaden von insgesamt 1.190.633,30 € zur Last. Der Vorwurf gründet sich auf die Annahme, der N habe Rechnungen der Firma H über angebliche Lieferungen von Paletten verwendet, um deren Bezahlung als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen, obwohl tatsächlich keine Warenlieferungen erfolgt seien. Die fehlerhafte Angabe solcher Betriebsausgaben habe Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen betroffen. Der hinreichende Tatverdacht ist u.a. darauf gestützt, dass bei Betriebsprüfungen der Firma H keine Hinweise auf dortigen Handel mit Paletten vorlagen.
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