1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 9. kleinen Strafkammer des Landgerichts Stade vom 28. Juli 2022 im Ausspruch über die Höhe der Tagessätze mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Stade zurückverwiesen.
3.
Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.
I.
Das Amtsgericht Tostedt hat den Angeklagten am 10. Februar 2021 wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 200 € verurteilt. Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Angeklagten hat die 9. kleine Strafkammer des Landgerichts Stade mit Urteil vom 28. Juli 2022 verworfen.
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