Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 5. Juli 2018 im Ausspruch über die Einziehung aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Die weiter gehenden Revisionen der Angeklagten werden verworfen.
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