Der Angeschuldigte ist der geheimdienstlichen Agententätigkeit für die Hauptverwaltung Aufklärung des MfS der ehemaligen DDR dringend verdächtig. Bei der Durchsuchung der Wohnung seiner Freundin wurde ein mit zwei Zahlenschlössern gegen unbefugtes Öffnen gesicherter Aktenkoffer vorgefunden. In diesem befanden sich die Tagebücher des Angeschuldigten, gegen deren Sicherstellung und Durchsicht er Widerspruch erhob (I 61).
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