BGH - Beschluß vom 30.03.1994
StB 2/94
Normen:
StPO § 94 ;
Fundstellen:
CR 1995, 51
JR 1994, 430
MDR 1994, 601
NJW 1994, 1970
NStZ 1994, 350
StV 1994, 281
wistra 1994, 196

BGH - Beschluß vom 30.03.1994 (StB 2/94) - DRsp Nr. 1994/3385

BGH, Beschluß vom 30.03.1994 - Aktenzeichen StB 2/94

DRsp Nr. 1994/3385

»Zur Beschlagnahme und Auswertung von Tagebüchern.«

Normenkette:

StPO § 94 ;

Gründe:

Der Angeschuldigte ist der geheimdienstlichen Agententätigkeit für die Hauptverwaltung Aufklärung des MfS der ehemaligen DDR dringend verdächtig. Bei der Durchsuchung der Wohnung seiner Freundin wurde ein mit zwei Zahlenschlössern gegen unbefugtes Öffnen gesicherter Aktenkoffer vorgefunden. In diesem befanden sich die Tagebücher des Angeschuldigten, gegen deren Sicherstellung und Durchsicht er Widerspruch erhob (I 61).