BGH - Urteil vom 10.08.1994
3 StR 53/94
Normen:
StPO § 254 ;
Fundstellen:
MDR 1994, 1134
NJW 1994, 3364
NStZ 1994, 595
NStZ 1995, 46
StV 1995, 231
wistra 1995, 70

BGH - Urteil vom 10.08.1994 (3 StR 53/94) - DRsp Nr. 1995/414

BGH, Urteil vom 10.08.1994 - Aktenzeichen 3 StR 53/94

DRsp Nr. 1995/414

»Zur Verlesbarkeit ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zweck der Beweisaufnahme über ein Geständnis.«

Normenkette:

StPO § 254 ;

Gründe:

I. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Diebstahls in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Mit seiner Revision beanstandet er das Verfahren und rügt allgemein die Verletzung sachlichen Rechts. Gegen die Mitangeklagten T. und H. A. - einen Vetter und einen Onkel des Angeklagten, die bei einem Teil der Taten beteiligt waren - ist das Urteil bereits rechtskräftig geworden.

Die Revision des Angeklagten bleibt ohne Erfolg.