BGH - Urteil vom 14.06.1960 (1 StR 73/60) - DRsp Nr. 1996/15406
BGH, Urteil vom 14.06.1960 - Aktenzeichen 1 StR 73/60
DRsp Nr. 1996/15406
Ein Sachverständiger ist zur Feststellung der Todesursache ungeeignet, wenn er weder selbst die Leiche untersucht hat noch auf einen Befund zurückgreifen kann, die aufgrund einer Untersuchung der noch frischen Leiche gewonnen worden ist.