Das Landgericht hat die Angeklagten von dem Vorwurf des Meineides freigesprochen. Die Revision der Staatsanwaltschaft führt zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung der Sache.
Die Angeklagten werden beschuldigt, am 4. oder 5. Februar 1981 in dem Strafverfahren gegen den Gastwirt A. M. wegen Anstiftung zur schweren Brandstiftung vor dem Landgericht A. als Zeugen vorsätzlich falsch ausgesagt zu haben, sie hätten zueinander "in den letzten acht Monaten" bzw. "seit etwa einem Jahr" keinen Kontakt gehabt, und diese Aussagen auch beschworen zu haben; tatsächlich hätten sie am Nachmittag des 4. Dezember 1980 miteinander telefoniert und dabei auch über das Verfahren gegen A. M. gesprochen.
Testen Sie "Der Strafprozess − Strategie und Taktik im Ermittlungsverfahren" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|