BGH - Urteil vom 24.03.1982
3 StR 28/82 (S)
Normen:
StGB (1975) § 129 ;
Fundstellen:
BGHSt 31, 16
JR 1983, 116
JZ 1982, 430
LM StGB § 129 Nr. 13
MDR 1982, 507
NJW 1982, 2508
StV 1982, 266

BGH - Urteil vom 24.03.1982 (3 StR 28/82 (S)) - DRsp Nr. 1994/4895

BGH, Urteil vom 24.03.1982 - Aktenzeichen 3 StR 28/82 (S)

DRsp Nr. 1994/4895

»a) Zur strafrechtlichen Beurteilung von Prozeßerklärungen eines Angeklagten in der Hauptverhandlung. b) Die Hilfe bei der Abgabe und die Weitergabe einer der Verteidigung dienenden straflosen Prozeßerklärung des Angeklagten durch den Verteidiger können keine rechtswidrige Unterstützung einer kriminellen Vereinigung sein.«

Normenkette:

StGB (1975) § 129 ;

Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt; es hat die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Die Revision des Angeklagten hat zum Teil Erfolg. Die Überprüfung des Urteils führt auf die Sachrüge zwar nicht zur Aufhebung des Schuldspruchs, wohl aber zur Feststellung eines geringeren Schuldumfanges und damit zur Aufhebung des Strafausspruchs.

I. Verfahrenshindernisse bestehen nicht.