Der Angeklagte ist wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zur Freiheitsstrafe von 15 Jahren und zur Zahlung von Geldbeträgen an den Nebenkläger und an den Adhäsionskläger verurteilt worden. Er rügt Verletzung des formellen und des materiellen Rechts. Seine Revision hat keinen Erfolg.
A) Verfahrensbeschwerde.
I. Der Angeklagte macht geltend, das Tatgericht habe seine Verurteilung auch auf tatsächliche Umstände gestützt, die der Sachverhaltsschilderung in der zugelassenen Anklage nicht zu entnehmen gewesen seien, nämlich darauf, daß er einen VW-Kastenwagen gehabt und daß es sich bei diesem Wagen um das Entführungsfahrzeug gehandelt habe. Es sei von den neuen, die Tatfrage betreffenden Überlegungen des Gerichts überrascht worden.
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