KG vom 23.12.1982
(4) Ss 101/82 (45/82)
Normen:
StPO § 140 ;
Fundstellen:
StV 1983, 186

KG - 23.12.1982 ((4) Ss 101/82 (45/82)) - DRsp Nr. 1996/16531

KG, vom 23.12.1982 - Aktenzeichen (4) Ss 101/82 (45/82)

DRsp Nr. 1996/16531

Die Schwere der Tat beurteilt sich nach der Schwere der Rechtsfolgen, seien sie Strafe, Maßregeln oder sonstige Auswirkungen der verhängten Sanktionen auf das Leben des Angeklagten. Die von Gesetzes wegen eintretende Beendigung des Beamtenverhältnisses, die der Angeklagte bei rechtskräftiger Verurteilung zu 1 Jahr Freiheitsstrafe zu erwarten hat, macht die ihm vorgeworfene Tat zu einer schweren Tat.

Normenkette:

StPO § 140 ;
Fundstellen
StV 1983, 186