KG - 30.04.1987 ((4) I Ss 106/87 (51/87)) - DRsp Nr. 1996/19048
KG, vom 30.04.1987 - Aktenzeichen (4) I Ss 106/87 (51/87)
DRsp Nr. 1996/19048
Die Anfrage eines Richters an den Verteidiger »Da der Diebstahl, der den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet, schon der 45. (!) Ihres Mandanten ist, den dieser zudem noch während des Laufes einer Bewährungszeit begangen hat, weiß ich nicht, wie ich Ihren Mandanten vor dem Gefängnis bewahren kann, ohne § 56StGB zu beugen und mich selbst nach § 336StGB strafbar zu machen, was Sie - wie ich hoffe - doch nicht wollen«, begründet die Besorgnis der Befangenheit.