KG - Beschluß vom 09.02.1993 (3 Ws 59/93) - DRsp Nr. 1994/7712
KG, Beschluß vom 09.02.1993 - Aktenzeichen 3 Ws 59/93
DRsp Nr. 1994/7712
Die Versagung von Akteneinsicht im Rahmen des § 147 Abs. 2StPO verstößt nicht gegen Art. 5 Abs. 4 MRK. Dem mit einer einzelnen richterlichen Handlung im Ermittlungsverfahren befaßten Gericht steht es nicht zu, die Gründe für die Versagung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft nachzuprüfen.