OLG Bamberg - Beschluß vom 30.01.1981
Ws 18/81
Normen:
GVG § 194 ;
Fundstellen:
NStZ 1981, 191

OLG Bamberg - Beschluß vom 30.01.1981 (Ws 18/81) - DRsp Nr. 1996/21808

OLG Bamberg, Beschluß vom 30.01.1981 - Aktenzeichen Ws 18/81

DRsp Nr. 1996/21808

»1. Wird die Beratung eines Beschlusses mit dem Vorbehalt beendet, daß nochmals in die Beratung einzutreten sei, falls sich für einen der mitwirkenden Richter ein neuer Gesichtspunkt ergeben sollte, so verstößt es gegen § 194 GVG, wenn sich die Richter nicht mehr untereinander verständigen und ein Kammermitglied wegen Erkrankung den Beschluß auch nicht unterzeichnet. 2. In einem solchen Fall kann das Beschwerdegericht nicht selbst entscheiden, sondern muß die Sache zurückverweisen.«

Normenkette:

GVG § 194 ;
Fundstellen
NStZ 1981, 191