OLG Bremen - Beschluß vom 01.10.1987 (Ws 118/87) - DRsp Nr. 1995/8300
OLG Bremen, Beschluß vom 01.10.1987 - Aktenzeichen Ws 118/87
DRsp Nr. 1995/8300
»Als Verletzter i.S. des § 172 Abs. 1StPO ist derjenige anzusehen, in dessen Rechte die behauptete Straftat unmittelbar eingreift. Ob rechtliche Interessen bestehen, ist vom Schutzzweck der als verletzt angesehenen Strafrechtsnorm her zu beurteilen. Verletzter eines Rechtspflegedelikts nach §§ 153, 154StGB ist auch derjenige Verfahrensbeteiligte, zu dessen Nachteil die gerichtliche Entscheidung durch das Rechtspflegedelikt beeinflußt worden ist oder beeinflußt werden kann, was von der im Zeitpunkt der Stellung des Klageerzwingungsantrags bestehenden Rechtslage aus zu beantworten ist.«