OLG Bremen - Beschluß vom 01.10.1987
Ws 118/87
Normen:
StPO § 172 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NStZ 1988, 39

OLG Bremen - Beschluß vom 01.10.1987 (Ws 118/87) - DRsp Nr. 1995/8300

OLG Bremen, Beschluß vom 01.10.1987 - Aktenzeichen Ws 118/87

DRsp Nr. 1995/8300

»Als Verletzter i.S. des § 172 Abs. 1 StPO ist derjenige anzusehen, in dessen Rechte die behauptete Straftat unmittelbar eingreift. Ob rechtliche Interessen bestehen, ist vom Schutzzweck der als verletzt angesehenen Strafrechtsnorm her zu beurteilen. Verletzter eines Rechtspflegedelikts nach §§ 153, 154 StGB ist auch derjenige Verfahrensbeteiligte, zu dessen Nachteil die gerichtliche Entscheidung durch das Rechtspflegedelikt beeinflußt worden ist oder beeinflußt werden kann, was von der im Zeitpunkt der Stellung des Klageerzwingungsantrags bestehenden Rechtslage aus zu beantworten ist.«

Normenkette:

StPO § 172 Abs. 1 ;
Fundstellen
NStZ 1988, 39